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   BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22   

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https://dejure.org/2022,38451
BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22 (https://dejure.org/2022,38451)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2022 - 2 WD 2.22 (https://dejure.org/2022,38451)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 (https://dejure.org/2022,38451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; SG 2015 § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 10, § 17 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2; StGB 2015 §§ 20, 21, § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3; StPO § 301; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WDO § 17 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3, § 84 Abs. 2, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 123 Satz 3, § 126 Abs. 5; Satz 1
    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen öffentlichen Zugänglichmachens zweier kinderpornographischer Videodateien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1 Abs 3 S 1 SG vom 13.05.2015
    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen öffentlichen Zugänglichmachens zweier kinderpornographischer Videodateien

  • rewis.io

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen öffentlichen Zugänglichmachens zweier kinderpornographischer Videodateien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugspunkt für die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist die Gesamtverfahrensdauer; Verfahrensverzögerungen können innerhalb einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert werden.

  • datenbank.nwb.de

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen öffentlichen Zugänglichmachens zweier kinderpornographischer Videodateien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    Eine solche ernsthafte Beeinträchtigung ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie hier - eine Straftat begangen wird, die mit einer Freiheitsstrafe im mittleren Bereich sanktioniert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 84 Rn. 21 m. w. N.).

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit, des Unternehmens der Besitzverschaffung an andere sowie des Anbietens kinderpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 StGB 2015 ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 84 Rn. 28 f. und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 f. m. w. N.).

    Auch der Umfang der durch ein solches Fehlverhalten bewirkten Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Soldaten und dem Dienstherrn hängt nicht davon ab, ob der Täter pädophil ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 84 Rn. 42).

    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Vorbild ab, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 84 Rn. 40 m. w. N.).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    In Fällen, in denen - wie hier - statt der Höchstmaßnahme eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 82 Rn. 75 m. w. N.), wobei der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum ein behördliches Vorschaltverfahren mit umfassen kann (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44).

    Denn er hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    Ausnahmsweise ist eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Abhängigkeit von Suchtmitteln etwa dann anzunehmen, wenn das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 26 m. w. N.), wenn ein langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 und vom 4. September 2018 - 3 StR 344/18 - NStZ-RR 2019, 136 Rn. 6 m. w. N.) oder wenn die Angst eines Abhängigen vor Entzugserscheinungen diesen unter ständigen Druck setzt und ihn zu Straftaten treibt, die unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung des Suchtmittels dienten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00 - juris Rn. 5).

    Auch Entzugserscheinungen, welche erst noch bevorstehen, können mitunter einen Drang zur Beschaffungskriminalität übermächtig werden lassen, wenn die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlitten hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 27 und Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 m. w. N.).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB a. F. bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds ebenso wie bei der Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um vom Gericht zu beantwortende Rechtsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 - NStZ-RR 2019, 170 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 30 m. w. N.).

    Dies gilt auch bei außerdienstlichem strafbaren Fehlverhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 27 m. w. N.).

  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    Ausnahmsweise ist eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Abhängigkeit von Suchtmitteln etwa dann anzunehmen, wenn das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 26 m. w. N.), wenn ein langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 und vom 4. September 2018 - 3 StR 344/18 - NStZ-RR 2019, 136 Rn. 6 m. w. N.) oder wenn die Angst eines Abhängigen vor Entzugserscheinungen diesen unter ständigen Druck setzt und ihn zu Straftaten treibt, die unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung des Suchtmittels dienten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00 - juris Rn. 5).

    Auch Entzugserscheinungen, welche erst noch bevorstehen, können mitunter einen Drang zur Beschaffungskriminalität übermächtig werden lassen, wenn die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlitten hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 27 und Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 m. w. N.).

  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 326/00

    Suchtbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    Was die vom Sachverständigen gezogene Parallele zu einer stoffgebundenen Sucht anbelangt, begründet auch eine Abhängigkeit von Suchtmitteln nur ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00 - juris Rn. 5).

    Ausnahmsweise ist eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Abhängigkeit von Suchtmitteln etwa dann anzunehmen, wenn das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 26 m. w. N.), wenn ein langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 und vom 4. September 2018 - 3 StR 344/18 - NStZ-RR 2019, 136 Rn. 6 m. w. N.) oder wenn die Angst eines Abhängigen vor Entzugserscheinungen diesen unter ständigen Druck setzt und ihn zu Straftaten treibt, die unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung des Suchtmittels dienten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    II Die zu Ungunsten des Soldaten eingelegte Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft hat keinen Erfolg, sondern führt zu einer geringfügigen, gemäß § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i. V. m. § 301 StPO zulässigen Änderung des angefochtenen Urteils zugunsten des Soldaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 9 m. w. N.).

    Denn bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens sollte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 39).

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit, des Unternehmens der Besitzverschaffung an andere sowie des Anbietens kinderpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 StGB 2015 ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 84 Rn. 28 f. und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 f. m. w. N.).

    Denn der höhere Sanktionsrahmen greift bei einem Zugänglichmachen kinderpornographischer Dateien auch dann, wenn ein tatsächlicher Zugriff eines Dritten nicht festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • BGH, 14.11.2013 - III ZR 376/12

    Unangemessene Verfahrensdauer - Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    Vielmehr ist im Rahmen einer abschließenden Gesamtabwägung zu überprüfen, ob Verzögerungen innerhalb einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert wurden (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 - juris Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
    In Fällen, in denen - wie hier - statt der Höchstmaßnahme eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 82 Rn. 75 m. w. N.), wobei der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum ein behördliches Vorschaltverfahren mit umfassen kann (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil:

  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 493/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Drogenabhängigkeit; Heroinabhängigkeit:

  • BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20

    Auszahlungsanspruch eines Soldaten auf Ausgleich oder Übergangsbeihilfe i.R.e.

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 RVs 36/15

    Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")

  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

  • BGH, 25.01.2022 - 1 StR 424/21

    Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen und Zugänglichmachen gegenüber Dritten

  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19

    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

    Vielmehr ist im Rahmen einer abschließenden Gesamtabwägung zu prüfen, ob Verzögerungen in einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 97 Rn. 83).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

    Vielmehr ist im Rahmen einer abschließenden Gesamtabwägung zu überprüfen, ob Verzögerungen innerhalb einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 - juris Rn. 83).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22

    Disziplinarische Einbehaltung von Dienstbezügen eines Soldaten; Öffentliches

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit, des Unternehmens der Besitzverschaffung an andere sowie des Anbietens kinderpornographischer Schriften ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 31 f. m. w. N. zu § 184b StGB 2008, vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 - juris Rn. 56 zu § 184b StGB 2015 und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 f. m. w. N. zu § 184b StGB 2017).
  • BVerwG, 14.08.2023 - 2 WDB 6.23

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, wann ein außerdienstliches strafbares Verhalten eine Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 97 Rn. 50 m. w. N.) und wie eine disziplinarisch relevante strafbare außerdienstliche Verfehlung eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter im Regelfall zu ahnden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 2 WD 19.07 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 42 Rn. 53 m. w. N.).
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